Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen der Auftragnehmerin (Mareš GmbH) und deren Auftraggebern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Preisberechnung/Erfüllungsort

1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen aufgrund der dem Vertrag beigefügten Honorarliste oder des Angebots an ihrem Sitz in München.

Leistungen, welche auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Räume der Auftragnehmerin erbracht werden, sind nach den jeweils geltenden Stundensätzen abzurechnen. Kleinste Berechnungseinheit ist die volle Stunde.

2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und weisen deshalb lediglich Zirka-Preise aus. Die Abrechnung erfolgt nur nach erbrachter Leistung und diese wird nach den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 632, Absatz 3 und § 650, Absatz 2 geregelt.

§ 3 Zahlungen

1. Rechnungen, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, sind innerhalb von acht Tagen ohne jeglichen Abzug zu zahlen.

2. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %, soweit er Unternehmer ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich die Auftragnehmerin vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Auftragnehmerin anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Auch bei anders lautender Bestimmung des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen, wobei Zahlungen zunächst auf Zinsen und Kosten und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet werden. Diese Regelung gilt nur, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.

§ 4 Leistungsumfang, Versendung von Aufträgen

1. Die Auftragnehmerin sichert strengste Vertraulichkeit zu. Sie erbringt ihre Leistung nach dem aktuellen Stand der Sprachwissenschaft. Werden weitergehende Fachausdrücke, eine spezielle Terminologie, druck- oder reprofähige Vorlagen in seitenrichtigem Satz oder Fließtext oder Transliteration bzw. Transkription etc. nach ISO-Norm oder einer anderen Regelung verlangt, so ist dies im Auftrag gesondert nebst gewünschtem Datenformat anzugeben. Das Gleiche gilt für verbindliche Termine und besondere Versandarten. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr durch Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere Sorgfaltspflichten entstandene Schäden/Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

2. Übernimmt die Auftragnehmerin den Versand der Leistung, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Kosten. Ist der Auftraggeber Unternehmer, trägt er in jedem Fall die Transportgefahr.

§ 5 Haftung/Gewährleistung, Verjährung

1. Die Haftung der Auftragnehmerin für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Jeder Ersatz eines mittelbar oder unmittelbar in irgendeiner Form entstandenen Schadens wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruht. In diesem Fall ist der Schadenersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr nach Lieferung der geschuldeten Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmerin Arglist vorwerfbar ist.

3. Für den Stil der Übersetzung sowie Mängel aufgrund schlecht lesbarer, fehlerhafter bzw. unvollständiger Vorlagen, kundeneigener Terminologie und/oder Referenzdatenbanken oder fehlender Textzusammenhänge übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

4. Der Auftragnehmerin steht ein Nachbesserungsrecht zu. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von vierzehn Tagen, soweit er Kaufmann ist, unverzüglich nach Übergabe des von der Auftraggeberin erbrachten Werkes unter Vorlage einer schriftlichen Begründung zu rügen.

5. Eine Haftung für von dritter Seite verschuldeten Verlust des Originals und weiterer Unterlagen ist ausgeschlossen.

6. Die Haftung der Auftragnehmerin bei druckreif bestellten Übersetzungen ist auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € beschränkt. Voraussetzung für die Geltendmachung eines diesbezüglichen Haftungsanspruches ist die zweimalige Vorlage des Korrekturabzuges zur Nachbesserung. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sei es der Auftragnehmerin oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen.

7. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass alle Datenträger und Dateien, welche auf elektronischem Weg versandt werden, durch eine aktuelle Version eines Virenscanners überprüft werden. Eine gänzliche Virenfreiheit kann gleichwohl nicht zugesichert werden.

§ 6 Urheberrechte

Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an von ihr erstellten Übersetzungen und Leistungen zu. Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber hat ein einmaliges Verwendungsrecht, soweit vertraglich die Abtretung des Urheberrechts nicht vereinbart ist.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag München vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.